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Achtung: Internet-Verträge nie spontan im Shop abschließen - der Grund

Verbraucherschützer warnen: Sie sollten nie einen Internet- oder Telefonvertrag spontan in einem Ladengeschäft/Shop abschließen, sondern besser online oder per Telefon. Der Grund.

Derzeit erhält die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Beschwerden zu Internet- und Telefonverträgen, die in Shops von Telekommunikationsunternehmen unterschrieben wurden. Die Kunden beschweren sich, weil die Vertragspakete im Nachhinein teurer ausfielen als erwartet. Das Problem: Im Shop abgeschlossene Verträge können Sie laut den Verbraucherschützern in der Regel nicht mehr rückgängig machen und sind demnach an langfristige Zahlungspflichten gebunden.

Nun gibt es aber durchaus einen nachvollziehbaren Grund, weswegen Kunden einen Vertrag nicht online abschließen, sondern in einen lokalen Shop gehen: Sie wollen sich dort persönlich beraten lassen und unkompliziert Fragen an einen persönlichen Ansprechpartner stellen können. Gerade bei technischen Details wünschen sich viele Menschen eine detaillierte persönliche Beratung. Doch genau dieses Vertrauen in die Beratung vor Ort kann zum Problem werden.

Doch die Verbraucherschützer stellen fest, dass bei dieser Beratung im Shop mitunter zu teure Vertragspakete herauskommen, indem die Kunden für Zusatzleistungen wie zum Beispiel TV-Nutzungspakete unterschreiben, die sie eigentlich nicht haben wollen. Deshalb sollte man den Vertrag nicht sofort im Ladengeschäft unterschreiben, sondern sich alles zu Hause noch einmal in Ruhe durchlesen und eine Nacht darüber schlafen.

Denn wer einen Vertrag im Shop unterschreibt, ist meist daran gebunden (Ausnahme sind zum Beispiel Verträge mit Ratenzahlung). Sie müssen die vereinbarten Leistungen also über die volle Laufzeit von meist zwei Jahren bezahlen, wie die Verbraucherschützer betonen.

Dieses Problem haben Sie bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen in der Regel nicht! Denn online oder telefonisch abgeschlossene Verträge können Sie 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen kündigen. Details zum Widerrufsrecht finden Sie hier.

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